Unternehmen der Solidarwirtschaft, welche juristische Form?
Publié le mercredi 25 janvier 2012, 16:15 - Economie solidaire - Lien permanent
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Welche juristische Form für die Unternehmen der Solidarwirtschaft?
Der gemeinnützige Verein in der Solidarwirtschaft.
Photo par James Stringer
Welche juristische Form für die Unternehmen der Solidarwirtschaft?
Die Akteure der Solidarwirtschaft sind sich einig: eine neue juristische Form die es den Unternehmen der Solidarwirtschaft erlaubt innovative und für die Bevölkerung unerläßliche Dienste anzubieten muß her! Diese nicht ganz neue Forderung wurde auch von dem in 2009 von der Regierung ins Leben gerufene delegierte Ministerium für Solidarwirtschaft aufgegriffen und wird nun in einer speziell von und mit dem Ministerium einberufenen Arbeitsgruppe unter den Akteuren diskutiert. Doch was brauchen die Unternehmen der Solidarwirtschaft? Das Recht sich zu vereinigen, Autonomie in der Geschäftsleitung, die Beteiligung von allen Betroffenen, der Bevölkerung, der Angestellten, der staatlichen Akteure, der Partner auf Gemeindeebene und in der Privatwirtschaft, Transparenz gegenüber allen Beteiligten, Mischfinanzierung, warum nicht über einen speziell einzurichtendem Fonds, und vor Allem, Anerkennung des Mehrwerts die ihre Aktivitäten der Gesellschaft bringen. Was die Unternehmen der Solidartwirtschaft, die überwiegend in Bereichen tätig sind zu denen der Staat sich nicht (mehr) berufen fühlt und die für die Privatwirtschaft nicht rentabel sind, sind Unterstellungen unlauteren Wettbewerbes! Die Leistungen der Unternehmen der Solidarwirtschaft sind zum größten Teil nicht käuflich. Sozialer Zusammenhalt, Wohlbefinden der Bevölkerung, speziell auch der älteren, lokale, regionale und nachhaltige Entwicklung kann man nicht in Geld ausdrücken und ist für profitorientierte Teilhaber uninteressant. Sicher ein bißchen “corporate social responsibility” päppelt das Image auf und läßt die Kassen klingeln. Solidarwirtschaft ist mehr als ein Schuß soziale Sahne auf einem kapitalistischen Profitkuchen den sich die Privatwirtschaft teilen muß und dazu braucht sie eine juristisch Form die allen ihren Zielen und Eigenschaften gerecht ist.
Der gemeinnützige Verein in der Solidarwirtschaft.
Ein Grossteil der Unternehmen die in der Solidarwirtschaft, wie es das Wort sagt “wirtschaften”, sind als Gemeinnützige Vereine eingetragen und haben somit keine Niederlassungsbefugnis. Ohne Befugnis, keine regelmäßigen kommerziellen Aktivitäten, eine Bratwurst zum jährlichen Sommerfest verkaufen, ja, aber Dienste und Produkte über das ganze Jahr anbieten, eher nein! Sicher, der Gemeinnützige Verein ist relativ unkompliziert und eignet sich bestens für sportliche, kulturelle oder sonstige kleine Gruppierungen. Für die Unternehmen der Solidarwirtschaft, in denen teils bis zu 1000 Personen arbeiten und hohe Budgets im Spiel sind, braucht es mehr finanzielle Regelungen (die sich jene Vereine oft selbst auflegen) und Transparenz gegenüber Dritten.





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